Zielgruppe

Aufgenommen werden können bis zu sieben Jungen und Mädchen im Alter zwischen sieben und sechzehn Jahren, deren Erziehung und Förderung auch mit flankierenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht angemessen sichergestellt werden kann.

Teilen- und Erleben wollen eines Raumes emotionaler Sicherheit, Nähe, Kontinuität sowie eine Beziehungsbereitschaft sind Kriterien, die eine Aufnahme beeinflussen. Weiterhin sind Altersstaffelungen, Geschlechterverteilung, Freiwilligkeit der/des Betroffenen und die Zustimmung der Eltern/des Elternteils für eine Neuaufnahme ausschlaggebend.
Für jedes Kind, das gegenwärtig nicht in seiner Familie leben kann und erzieherische Hilfen benötigt, wird die eigene Situation und der konkrete Bedarf (z.B. Entwicklungsdefizite, Störungen der Persönlichkeit) mit den augenblicklichen Möglichkeiten der Kleinsteinrichtung abgestimmt, bevor eine Unterbringung beschlossen wird. Nur im Einzelfall kann entschieden werden, ob eine Aufnahme sinnvoll ist.
Vor einer Aufnahme sind in der Regel mehrere Besuche von Mitarbeitern/innen in der Herkunftsfamilie bzw. –einrichtung, sowie ein mehrtägiges Probewohnen des/der Aufzunehmenden in der Einrichtung üblich. Kommt es anschließend zu einer Aufnahme des Kindes/Jugendlichen in die Einrichtung, kann bei Bedarf eine einzelfallorientierte Probezeit durchgeführt werden, in welcher ggf. eine Diagnostik in Zusammenarbeit mit externen Fachstellen stattfinden kann.
Persönliche Dinge dürfen die Kinder und Jugendlichen bei ihrem Umzug in die Einrichtung mitbringen.

Gesetzliche Grundlagen

Eine Aufnahme erfolgt im Rahmen des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz, insbesondere:
  • § 27 KJHG: Hilfe zur Erziehung
  • § 34 KJHG: Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
  • § 35a KJHG: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • § 36 KJHG: Mitwirkung, Hilfeplan
  • § 37 KJHG: Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
  • § 41 KJHG: Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung


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    Der Paritätische