SBW
(Sozialpädagogisch betreutes Wohnen)

Für junge Volljährige, die die Einrichtung verlassen und in die Selbstständigkeit übergehen, kann bei Bedarf (in Absprache mit dem Kostenträger) eine Nachbetreuung in einer eigenen Wohnung – das „Sozialpädagogisch betreute Wohnen“ - angeboten werden.
Der Heranwachsende sucht sich mit Unterstützung eine eigene Wohnung, welche zunächst mit Hilfe der Einrichtung angemietet und möglichst mit eigenem Mobiliar ausgestattet wird. Die Zahlungsverpflichtungen werden erst später auf die jungen Erwachsenen übertragen - mit Beendigung des SBW werden sie dann Alleinmieter.

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Der Paritätische